Sie sind hier: Startseite » Angebot

Sklavenvertrag


Auszug aus einem real bestehenden Sklavenvertrag



Dieser Vertrag wird zwischen der HERRIN, GEBIETERIN MADAME GISELLE (genannt HERRIN), und dem Sklaven ... (bezeichnet als Sklave) geschlossen.

Dieser Vertrag wird von beiden Partnern freiwillig akzeptiert. Obwohl ein Sklavenvertrag vor jedem rechtsstaatlichen Gericht als sittenwidrig eingestuft wird und somit rechtlich unbedeutend ist, verpflichten sich beide Vertragspartner moralisch, die in diesem Vertrag beschlossenen Rechte, Pflichten und Regeln so genau wie möglich zu befolgen und einzuhalten.



§1 Eigentum

Der Sklave geht durch seine Unterschrift in diesem Sklavenvertrag voll und ganz in das EIGENTUM der HERRIN über. Der Sklave wird sein Leben vollkommen und ohne Einschränkung in die HÄNDE der HERRIN legen. Als EIGENTUM gilt alles an Körper, Geist und Seele des SKLAVEN, was im Zusammenhang mit BDSM, Fetisch, Sex und Erotik steht. Alle anderen Vermögenswerte sind nicht Gegenstand dieses Sklavenvertrags.



§2 Gültigkeit, Gerichtsstand und Änderungen

Der Sklavenvertrag gilt ab sofort, ist zeitlich unbegrenzt gültig und kann nur von der HERRIN gekündigt werden. Gerichtsstand ist die jeweilige Residenz der HERRIN. Der Vertrag kann durch die HERRIN jederzeit verändert und angepasst werden und benötigt dazu keine neuen Unterschriften. Die Paragraphen §1, §7, §18 und §19 können ohne Zustimmung des Sklaven nicht verändert werden. Ansonsten steht dem Sklaven kein Recht auf Änderungen zu.



§3 Sexuelle Befriedigung und Orgasmus

Dem Sklaven ist es untersagt, ohne Erlaubnis der HERRIN sich selbst zu befriedigen und/oder zum Orgasmus zu kommen. Das betrifft insbesondere alle Handlungen an den sexuellen Merkmalen, wie Scham, Penis, Hoden und Brust. Der Sklave hat zu keiner Zeit einen Anspruch auf einen Orgasmus.

...


Du willst mehr erfahren? Schreib mir eine Mail.

Diese Website verwendet Cookies, um sie laufend für Sie zu verbessern. Durch die Nutzung der Website giselle.ch erklären Sie sich damit einverstanden. Mehr erfahren